Es gibt einen Weg aus der Gewalt.
Sie können ihn gehen!
Bei uns im Frauenhaus werden Frauen ab 18 Jahren, die von Gewalt in engen sozialen Beziehungen betroffen oder bedroht sind, mit ihren Kindern aufgenommen. Die Aufnahme ist rund um die Uhr möglich und unabhängig vom Einkommen, Nationalität und Religion.
Wir können leider nicht aufnehmen: Frauen, die alkohol-, drogen- oder medikamentenabhängig oder akut psychisch erkrankt sind, sowie Obdachlose oder Frauen, die barrierefreien Wohnraum brauchen.
Wie Sie das Frauenhaus erreichen
Um den Schutz der Bewohnerinnen zu gewährleisten, muss die Adresse anonym bleiben. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen während der Bürozeiten:
Montag – Freitag von 9.00 – 16.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten, auch nachts und am Wochenende, wenden Sie sich bitte an die Polizei. Sollte ein Platz frei sein, benachrichtigt die Polizei eine Mitarbeiterin von uns, die sich um Sie kümmert. Sie müssen keine Anzeige machen!
- Telefon Frauenhaus: 0 63 52 /41 87
- Telefon Polizei: 0 63 52 / 91 10
Leben im Frauenhaus, das bedeutet für Sie:
- Sie haben einen Zufluchtsort, an dem Sie in Ruhe für Ihre Zukunft nach dem Frauenhausaufenthalt planen können
- Jede Frau hat im Frauenhaus ein Zimmer für sich und ihre Kinder zur Verfügung. Sie leben mit anderen Frauen und Kindern in einer Art Wohngemeinschaft und organisieren eigenverantwortlich ihren Tagesablauf
- Sie werden von den Mitarbeiterinnen über ihre Rechte informiert, bekommen Unterstützung beim Umgang mit Behörden und bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts
- Wir beraten und begleiten Sie bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen und Krisen
- Ihre Kinder bekommen Unterstützung und Einzel- und Gruppenangebote durch eine Mitarbeiterin
- Alle Hilfsangebote orientieren sich an Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen
- Es ist allein Ihre Entscheidung, was nach dem Frauenhausaufenthalt geschehen soll
- Wir bieten Ihnen auch nach dem Frauenhausaufenthalt Beratung und Gruppengespräche an
Falls möglich, bringen Sie bitte mit:
- Pass oder Ausweis
- Krankenkassenkarte
- Geburtsurkunde der Kinder
- Unterlagen von: Bank (ec-Karte, Kontoauszüge…), Kindergeld, Arbeitsamt
- Verträge, die Sie unterschrieben haben
- Kleidung
- Lieblingsspielzeug
- Schulranzen
- notwendige Medikamente